Und als hätten wir es „damals“ schon geahnt, beschäftigen wir uns bereits seit über 20 Jahren besonders intensiv mit diesem Thema um heute schon den Anforderungen von morgen gerecht werden zu können.
Eine „baurechtliche Verpflichtung“ zum Nachweis von Hagelschlagbeständigkeit bei Dachabdichtungsprodukten existiert in Deutschland (noch) nicht. Ebenso keinerlei Mindestanforderung; weder in der einschlägigen DIN noch in den Fachregeln für Abdichtungen.
Was somit für andere vielleicht ein Freifahrtschein ist, Dinge nicht tun zu müssen, erkennen wir immer wieder gerne als Herausforderung an, der wir uns mutig stellen! So auch in diesem Fall. Also wurden unsere Flüssigkunststoffe an sich über die Jahre nicht nur stetig weiterentwickelt und verbessert, sondern insbesondere auch das fertige Endprodukt unter massivsten äußeren Einflüssen getestet und beprobt. Für eine Vielzahl an potentiellen Beanspruchungen gibt es klar geregelte und/oder auch zertifizierte Prüfverfahren. Entweder durch entsprechende Langzeittests in natürlicher, meist frei bewitterter, Umgebung oder durch künstlich nachgestellte Einwirkungen, z.B. in Klimaschränken o.ä. (stetige Wechselwirkungen von Hitze, Kälte, UV, Feuchtigkeit etc.).
Für eine geeignete Hagelschlagprüfung gab es das bis dato allerdings nicht.
Was uns natürlich nicht daran gehindert hat, es trotzdem zu tun!
Einen geeigneten Partner dafür haben wir bereits 2016 in Österreich ausfindig machen können. Kein Zufall; denn unsere in der Alpenregion beheimateten Nachbarstaaten, Schweiz und Österreich, haben sich dieser Aufgabe ebenfalls frühzeitig angenommen.
So wurde in aufwendiger Umsetzung durch das IBS (Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung) ein authentisches Prüfverfahren entwickelt, durch das massive Beanspruchungen durch Hagelschlag nachgestellt werden konnten; an dessen Entwicklung wir uns seiner Zeit aktiv beteiligt hatten.
Erfolgreiches Resultat war ein zertifiziertes Prüfverfahren für Hagelschlag-Einwirkungen von Bauprodukten an der Außenhülle von Gebäuden mit klassifiziertem Nachweisdokument.
Dabei werden entsprechende Prüfkörper des jeweiligen Produktes auf unterschiedlichen Untergründen (hart, weich und Systemaufbauten) von einer Kanone mit different großen Klar-Eis-Kugeln beschossen.
Getestet wird die Aufprallauswirkung auf das beprobte Produkt bei einem Beschuss aus unterschiedlichen Winkeln, Kugelgrößen bis 70 mm Durchmesser und einer Geschwindigkeit von bis zu 130 km/h!
Unsere beiden beprobten Flüssigkunststoffe Enkopur und Enkolan 1K LF blieben dabei unbeschadet.
Damit waren wir die Ersten und sind bis heute die einzigen Flüssigkunststoff-Hersteller, die im offiziellen Hagelregister der Schweiz und in Österreich an entsprechender Stelle gelistet sind und im Prüfverfahren die jeweils höchste Klassifizierung nachweisen konnten: Hagel-Widerstandsklasse HW 5
In der ÖNORM ist ein solcher Nachweis zur Verwendung diverser Baustoffe in der Dachabdichtung und anderen Stellen bereits integriert. Die Schweiz schließt sich an, Deutschland und weitere europäische Mitgliedstaaten werden folgen.
So oder so, die Forderung nach entsprechenden Nachweisen werden sich hierzulande zukünftig unumgänglich häufen.
WIR sind vorbereitet!
Infos und Zertifikate zum Download zu finden unter:
www.hagelregister.at
www.hagelregister.ch
www.hagelregister.de